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- Abmeldung der Wohnung
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Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
Informationen
Grundsätzlich besteht für Sie keine Notwendigkeit, sich bei einem Wegzug aus Wiesau abzumelden. Es genügt in der Regel, dass Sie sich bei Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden. Der Markt Wiesau erhält dann im Wege der Datenübermittlung zwischen den Gemeinden eine Wegzugsmitteilung.
Eine Ausnahme hierzu liegt vor, wenn Sie einen Nebenwohnsitz in Wiesau aufgeben möchten und Ihr bereits bestehender Hauptwohnsitz dadurch automatisch zum einzigen Wohnsitz wird. In diesem Fall müssen Sie Ihren Nebenwohnsitz in Wiesau abmelden.
Abmelden müssen Sie sich auch, wenn Sie ins Ausland ziehen und in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben.
Falls Sie Ihre Abmeldung nicht persönlich vor Ort erledigen möchten, so können Sie uns ein vollständig ausgefülltes Meldeformular zusenden. Bitte beachten Sie hierbei, dass melderechtliche Bestimmungen eine Originalunterschrift auf dem Meldeformular erfordern und eine Übermittlung daher derzeit nur postalisch möglich ist.
Formular: Abmeldung der Wohnung
Gebühren: Gebührenfrei
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- An-, Ab- und Ummeldungen
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Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Anmeldung der Wohnung
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Erforderliche Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
Informationen
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen anmelden.
Wir empfehlen einen persönlichen Besuch, da wir Ihren Personalausweis sofort auf Ihre neue Wiesauer Adresse ändern.
Falls Sie dennoch Ihre Anmeldung nicht persönlich vor Ort erledigen möchten, so können Sie uns ein vollständig ausgefülltes Meldeformular zusenden. Bitte beachten Sie hierbei, dass melderechtliche Bestimmungen eine Originalunterschrift auf dem Meldeformular erfordern und eine Übermittlung daher derzeit nur postalisch möglich ist.
Sofern Sie noch weitere Wohnung haben, so vergessen Sie bitte nicht, uns auch hierzu die entsprechenden Angaben zu übersenden.
Gebühren: Gebührenfrei
Formulare:
- Anmeldung der Wohnung (Umzug)
- Anmeldung der Wohnung (Zuzug)
- Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen
- Wohnungsgeberbescheinigung
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Aufenthaltsbescheinigung
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Bestätigung eines aktuellen Wohnsitzes und weiterer persönlicher Daten zur Vorlage bei Behörden oder anderen Institutionen für Personen, die in Wiesau gemeldet sind
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
Informationen
Im Unterschied zu einer Meldebescheinigung enthält eine Aufenthaltsbescheinigung neben den Wohnsitzdaten weitere persönliche Daten wie den Familienstand, die Staatsangehörigkeit, die Religion und die Zahl der Kinder.
Eine Aufenthaltsbescheinigung können Sie persönlichohne weitere Begründung beantragen. Sie wird sofort erteilt.
Gebühren: 5,00 Euro
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Auskunft aus dem Melderegister
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Auskünfte aus dem Melderegister sind möglich, wenn die Anfrage schriftlich gestellt wird.
Gebühr: 10,00 Euro
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Auskunftssperre für persönliche Daten aus dem Melderegister
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Im Melderegister eingetragener Sperrvermerk, der grundsätzlich verhindert, dass persönliche Daten an Privatpersonen und private Stellen weitergegeben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
Informationen
Privatpersonen oder auch private Stellen können im Wege einer Auskunft aus dem Melderegister an eine Privatperson oder an eine private Stelle erteilt wird, haben Sie die Möglichkeit, den Eintrag eines entsprechenden Sperrvermerks (Auskunftssperre) zu beantragen.
Allerdings unterliegt der Eintrag einer Auskunftssperre einem strengen Maßstab und wird nur genehmigt, wenn eine im Meldegesetz bestimmte Voraussetzung erfüllt ist, insbesondere dann, wenn Ihnen oder einer anderen Person (z.B. Ehegatte, Kind, etc.) durch die Datenweitergabe eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Der Sperrvermerk dient also nicht dazu, sich berechtigten Forderungen aus Rechtsgeschäften zu entziehen oder diese abzuwenden. Ebenso erhalten Behörden und öffentliche Stellen unter Hinweis auf Ihre eingetragene Auskunftssperre weiterhin angefragte Daten zu Ihrer Person mitgeteilt.
Eine Auskunftssperre können Sie persönlich unter Angabe der entsprechenden Begründung beantragen. Sie wird im Datensatz zu Ihrer Person sofort eingetragen und gilt befristet bis zum Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres, wobei sie auf Antrag hin verlängert werden kann. Zusätzlich können Sie in Ihrem Antrag angeben, dass sich die Auskunftssperre auch auf weitere, im selben Haushalt mit Ihnen lebende Personen erstrecken soll. Volljährige Personen, die in Ihrem Haushalt leben, müssen diesen Antrag allerdings mit unterschreiben.
Die Auskunftssperre wirkt nicht nur gegenüber der Meldebehörde der Verwaltungsgemeinschaft Wiesau. Auch die zuständigen Meldebehörden Ihrer aktuell gemeldeten weiteren Wohnungen sowie die zuständige Meldebehörde Ihres letzten Wohnsitzes werden über Ihre eingetragene Auskunftssperre informiert.
Gebühren: Gebührenfrei
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Ausländerangelegenheiten
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Weiterleitung der Anträge an die Ausländerbehörde beim Landratsamt Tirschenreuth.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Bauverwaltung (Hoch- und Tiefbau)
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- Unterhalt Straßenbeleuchtung
- Kinderspielplätze
- Grünanlagen
- Sportzentrum
- Wasserversorgungsanlage
- Abwasseranlage
- Unterhalt öffentlicher Gebäude (Schulgebäude etc.)
- Brückenunterhalt
Ihre Ansprechpartner:
- Beglaubigung einer Kopie oder Abschrift
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Amtliche Bestätigung (Beglaubigung), dass eine Kopie oder eine Abschrift mit dem Originaldokument übereinstimmt
Wichtige Hinweise
Nach den entsprechenden Bestimmungen ist eine Beglaubigung durch uns nur möglich, wenn
- die beglaubigte Kopie bzw. Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.
Kpien von deutschen Personenstandsurkunden sind hiervon generell ausgenommen, z.B. eine Kopie Ihrer Geburts- oder Heiratsurkunde. Diese können nicht amtlich beglaubigt werden. Hier gibt es für Sie die Möglichkeit, sich im entsprechenden Standesamt die benötigte Urkunde neu ausstellen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihr Original-Schriftstück ausschließlich bei uns kopieren. Es ist daher nicht notwendig, dass Sie selbst gefertigte Kopien Ihres Originals mitbringen.
Unterbestimmten Voraussetzungen kann eine Beglaubigung gegen Nachweis, z.B. für Rentenzwecke, auch gebührenfrei erteilt werden.
Gebühren: 5,00 € pro Beglaubigung
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Dorferneuerung
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Im Rahmen der Dorferneuerung in den Orten Schönhaid und Leugas können interessierte Bürgerinnen und Bürger beim Markt Wiesau einen Antrag auf begleitende Bauberatung für private Maßnahmen in diesen Orten stellen.
Ihr Ansprechpartner: Thomas Weiß
- Ehefähigkeitszeugnis
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Für die Eheschließung eines Deutschen im Ausland bzw. für einen Ausländer in Deutschland kann es sein, dass ein sog. Ehefähigkeitszeugnis notwendig ist.
Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf, damit mit Ihnen geklärt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis in Ihrem Falle notwendig ist und wer für die Ausstellung zuständig ist.
Ihr Ansprechpartner: Thomas Weiß
- Eheschließung
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Für alle Fragen rund um die Eheschließung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Eine Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Termin beim Wohnsitzstandesamt angemeldet werden. Bezüglich des Ortes der Eheschließung sind Sie nicht mehr an einen bestimmten Ort gebunden.
Für die Anmeldung einer Eheschließung vereinbaren Sie am besten einen Termin mit uns. Wenn möglich, sollten beide Partner zu desem Termin erscheinen. An Unterlagen müssen Sie mindestens mitbringen:- Aufenthaltsbescheinigung durch Wohnsitzgemeinde (nicht notwendig bei Wohnsitz in Wiesau oder Falkenberg)
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt am Ort der Geburt)
- Personalausweis bzw. Reisepass
Diese Mindestanforderungen an Unterlagen gelten, wenn:
- beide noch ledig sind, d.h. noch nie verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben;
- keine Kinder, auch gemeinsame, vorhanden sind;
- keine Auslandsbeteiligung gegeben ist.
Sollten diese Vorsaussetzungen bei Ihnen nicht gegeben sein, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit geklärt werden kann, welche Unterlagen noch von Ihnen benötigt werden.
Ihr Ansprechpartner: Thomas Weiß
- Feuerwehr
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In der Gemeinde Wiesau gibt es insgesamt drei Freiwillige Feuerwehren:
- Freiwillige Feuerwehr Wiesau
- Freiwillige Feuerwehr Schönhaid/Leugas
- Freiwillige Feuerwehr Voitenthan
Auskünfte über die Ausrüstung und Stärke der Feuerwehren in der Gemeinde Wiesau, sowie über etwaige Kosten über erfolgte Einsätze und deren Abrechnung erhalten Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin: Christina Heinl
- Fischereischeine
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Fischereischeine erhalten Sie im Rathaus, Zi. 17
Jugendfischereischein:
Ohne Fischerprüfung erhältlich vom 10. bis 18. Lebensjahr
Fischereiabgabe: 10,00 Euro
Gebühr: 5,00 EuroFischereischein auf Lebenszeit:
erhältlich ab dem 14. Lebensjahr; Voraussetzung: bestandene Fischereiprüfung
Fischereischein für 5 Jahre:
Fischereiabgabe: 40,00 Euro
Gebühr: 35,00 EuroFischereiabgabe gestaffelt je nach Lebensalter bei Antragstellung
Angelkarten:
erhältlich bei Fischereiverein Wiesau oder Tankstelle Schönberger, Schönhaider Str. 24
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Friedhofsverwaltung
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Im gemeindlichen Friedhof gibt es
- Einzelgräber
- Doppelgräber
- Urnengräber
- Urnenfeld
- Urnennischen
- Grüfte
Das Nutzungsrecht an Einzel- und Doppelgräbern wird für 20 Jahre, für Urnengräber und Urnenfelder für fünfzehn Jahre erworben. Für eine Gruftanlage ist das Nutzunsrecht vierzig Jahre.
Nach Ablauf des Nutzungsrechtes ist eine Grabverlängerung möglich.
Die Errichtung von Grabstätten (Grabdenkmal, Grabeinfassung) sowie wesentliche Änderunten von bestehenden Grabstätten sind genehmigungspflichtig. Bauliche Maßnahmen dürfen nur von gewerblichen Betrieben ausgeführt werden.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Führungszeugnis
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Anforderung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder für private Zwecke, z.B. zur Vorlage bei einem künftigen Arbeitgeber.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
Bitte bei Beantragung die benötigte Belegart angeben!
Gebühren: 13,00 Euro
Seit kurzem gibt es die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz Führungszeugnisse online zu beantragen.
Folgende Anträge können online gestellt werden:
- Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
- Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
- Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses
Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein:
- Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein.
- Erforderlich ist ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine AusweisApp ab der Version 1.13, die auf der Seite des Bundesamts für Justiz konstenlos heruntergeladen werden kann.
- Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamts für Justiz: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Gaststättenangelegenheiten
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- Gestattungen nach § 12 GastG für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb (Vereinsfeste etc.)
- Bearbeitung endgültiger Gaststättenerlaubnisanträge und Weiterleitung an das Landratsamt
- Anträge auf öffentliche Veranstaltungen nach Art. 19 LStVG
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Geburtsanzeige
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Eine Geburt muss immer an dem Ort angezeigt werden, an dem die Geburt stattgefunden hat. Sollte Ihr Kind in Wiesau auf die Welt gekommen sein, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf bezüglich der vorzulegenden Unterlagen.
Ihr Ansprechpartner: Thomas Weiß
- Gewerbemeldungen
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An-, Ab-, Ummeldungen, Erweiterungen
Gebühren: 25,00 Euro
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Gewerbesteuer
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Die Gewerbesteuer gehört wie die Grundsteuer zu den so genannten Real-, Objekt- oder Sachsteuern. Die Besteuerung beruht auf dem Gewerbesteuergesetz. Die Gewerbesteuer ist grundsätzlich eine Gemeindesteuer und die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen.
Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb. Besteuert werden soll die objektive Ertragskraft des Betriebes. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Über die Steuerpflicht entscheidet das Finanzamt.
In Wiesau gilt derzeit folgender Hebesatz: 350 v.H.
Ihr Ansprechpartner: Herr Dagner
- Gewerbezentralregisterauskunft
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Anforderung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder für private Zwecke, z. B. für Ausschreibung oder Auftragsvergabe
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
Gebühren: 13,00 Euro
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Grundsteuer
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Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung.
Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A wird auf Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft und die Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben.
In Wiesau gelten derzeit folgende Hebesätze:
Grundsteuer A 350 v.H.
Grundsteuer B 350 v.H.Die Grundsteuer (A und B) wird nach § 28 Abs. 1 und 2 GrStG wie folgt zur Zahlung fällig:
- am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages, wenn der Jahresbetrag 30,00 Euro übersteigt;
- am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 Euro nicht übersteigt.
- am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt.
Ihr Ansprechpartner: Florian Schneider
- Haushaltsbescheinigung
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Bestätigung aller in einem Haushalt lebenden und dort auch gemeldeten Personen zur Vorlage bei Behörden oder anderen Institutionen
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
Informationen
Eine Haushaltsbescheinigung enthält Daten zu allen, in Ihrem Haushalt lebenden und dort gemeldeten Personen. Sie wird in aller Regel benötigt, wenn von der Zahl der in Ihrem Haushalt gemeldeten Kinder bestimmte Ermäßigungen abhängen, z. B. die Befreiung von Studiengebühren.
Eine Haushaltsbescheinigung können Sie persönlich ohne weitere Begründung beantragen. Sie wird sofort erteilt.
Sofern Sie eine Haushaltsbescheinigung für die Familienkasse hinsichtlich des Kindergelds benötigen, so beachten Sie bitte, dass die Familienkasse hierfür ein eigenes Formular auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht hat, das Sie hierfür verwenden müssen. Die notwendige amtliche Bestätigung der Meldedaten auf diesem Formular erhalten Sie im Einwohnermeldeamt Wiesau.
Gebühren: 5,00 Euro
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Hundesteuer
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Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet Wiesau unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandssteuer, der Hundesteuer. Sie ist jährlich am 20. Februar fällig.
Die Steuer beträgt
für den ersten Hund 31,00 Euro
für den zweiten Hund 52,00 Euro
für jeden weiteren Hund 77,00 EuroIn besonderen Fällen gibt es eine Ermäßigung bzw. eine Befreiung der Hundesteuer. Auskünfte über etwaige Ermäßigungs- bzw. Befreiungstatbestände können entweder bei der Gemeindeverwaltung eingeholt werden oder Sie finden diese auch unter § 2 und § 6 der Hundesteuersatzung.
Die An- und Abmeldungen von Hunden können persönlich im Rathaus, Zimmer Nr. 15, telefonisch oder per E-mail erfolgen. Zur Abmeldung benötigen wir, wenn möglich, einen Nachweis über die Verendung oder Tötung des Tieres. Diesen erhalten Sie von Ihrem Tierarzt. Bei Verkauf des Tieres bitte Name und Adresse des Käufers mitteilen.
Ihr Ansprechpartner: Florian Schneider
- Jubiläen
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Der Bürgermeister gratuliert seinen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu folgenden Jubiläen persönlich:
Geburtstage
Zum 80. Geburtstag, zum 85. Geburtstag, zum 90. Geburtstag und ab 91. Geburtstag jedes Jahr
Hochzeiten
Zur goldenen Hochzeit, zur Diamantenen Hochzeit und zur Eisernen Hochzeit
Ihre Ansprechpartnerin: Sabine Saller
- Kirchenaustritte
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Erklärungen über den Austritt aus einer Kirchengemeinschaft oder eine Religionsgemeinschaft können beim Standesamt abgegeben werden. Bitte bringen Sie hierzu Unterlagen mit, aus denen Ihre Zugehörigkeit zur Kirchen- bzw. Religionsgemeinschaft ersichtlich ist, sowie Ihren Personalausweis bzw. Reisepass und ggfs. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Taufbescheinigung.
Ihr Ansprechpartner: Thomas Weiß
- Marktwesen
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- Platzbestätigung für Fieranten
- Einteilung der Standflächen
Ihre Ansprechpartnerin: Romy Schultes
- Meldebescheinigung
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Bestätigung eines aktuellen oder früheren Wohnsitzes zur Vorlage bei Behörden oder anderen Institutionen für Personen, diein Wiesau gemeldet sind oder gemeldet waren
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
Informationen
Im Unterschied zu einer Aufenthaltsbescheinigung enthält eine Meldebescheinigung nur Daten zur aktuellen oder ehemaligen Wohnsitzadresse.
Eine Meldebescheinigung könnnen Sie persönlich ohne weitere Begründung beantragen. Sie wird sofort erteilt.
Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. für Rentenzwecke, kann Ihnen eine Meldebescheinigung auch gebührenfrei erteilt werden.
Gebühren: 5,00 Euro
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Müllsäcke
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Restmüllsäcke (50 l) sind auf Zimmer 17 erhältlich.
Preis: 3,00 EuroIhre Ansprechpartnerinnen:
- Obdachlosigkeit
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In Fragen unmittelbar bevorstehender Obdachlosigkeit nehmen Sie bitte sofort Kontakt mit uns auf, damit wir mit Ihnen gemeinsam nach einer Lösung suchen können.
Ihre Ansprechpartnerin: Christina Heinl
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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Hier sind Sie richtig, wenn Sie Informationen benötigen über:
- das Halten von Kampfhunden
- das Halten gefährlicher Tiere
- Möglichkeiten von Gefährdungen durch Sicherheitsmängel an Gebäuden, Veranstaltungen, Umweltverschmutzungen, Vandalismus usw.
Des Weiteren erhalten Sie hier auch Auskünfte über das Abhalten von Festen und Veranstaltungen, Feuerwerken, Abbrennen von Brauchtumsfeuern u.ä.
Auch kann hier ein Antrag auf ein Sühneverfahren gestellt werden. Da hier aber einige Besonderheiten zu beachten sind, nehem Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf.
Ihre Ansprechpartnerin: Christina Heinl
- Personalausweis
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Ausstellung eines Personalausweises zur Erfüllung der Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr
Erforderliche Unterlagen
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
- Geburts-, Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Informationen
Ihre persönliche Anwesenheit ist wegen der Unterschrift bei der Antragstellung erforderlich. Der Personalausweis wird bei der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt. Dies nimmt in der Regel ca. drei Wochen in Anspruch. Zur Abholung Ihres neuen Personalausweises können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen.
Für Kinder unter 16 Jahren kann ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden. Beachten Sie hierbei bitte, dass Sie Ihr Kind zur Überprüfung der Identität in jedem Fall mitbringen müssen.
Zudem ist vor Vollendung des 16. Lebensjahres grundsätzlich die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich.
Gebühren: unter 24 Jahren 22,80 €, ab 24 Jahren 37,00 €
Generelle Reiseinformationen bitte über Auswärtiges Amt erfragen: www.auswaertiges-amt.de
Informationen über den "neuen Personalausweis" entnehmen Sie bitte der Seite des Bundesinnenministeriums: www.personalausweisportal.de
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Reisepass
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Ausstellung eines Reisepasses für Auslandsaufenthalte
Erforderliche Unterlagen
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
- Geburts-. Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Informationen
Ihre persönliche Anwesenheit ist wegen der Unterschrift und der Abgabe von Fingerabdrücken bei der Antragstellung erforderlich. Der Reisepass wird bei der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt. In dringenden Fällen ist eine Expressbestellung auf Ihren Wunsch hin möglich. Hierbei müssen wir allerdings eine Zusatzgebühr für den Expressversand erheben. Zur Abholung Ihres neuen Reisepasses können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen.
Vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist grundsätzlich die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich.
Generelle Reiseinformationen bitte über Auswärtiges Amt erfragen: www.auswaertiges-amt.de
Gebühren: 37,50 Euro bis zum vollendeten 24. Lebensjahr; danach 70,00 Euro;
Gebühren bei Expressbestellungen (Fertigung des Passes innerhalb 3 Werktage): 69,50 Euro bis zum vollendeten 24. Lebensjahr; danach 102,00 Euro.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Rentenanträge, -versicherung
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- Feststellung von Versicherungszeiten, sog. Kontenklärung
- Rentenanträge
- Anträge auf freiwillige Beitragszahlungen
- Beglaubigung von Versicherungsnachweisen
- Kindererziehungszeiten
Gebühr: kostenlos
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Rundfunk-/Fernsehgebührenbefreiung (GEZ)
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Weiterleitung der GEZ-Anträge mit den entsprechenden Befreiungsnachweisen an die GEZ, Köln
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Schülerbeförderung
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Die notwendige Beförderung der Schüler aus dem Gemeindebereich zur Grundschule Wiesau oder zur Mittelschule Wiesau wird von den Stadtwerken Erbendorf und der Firma Zölch, Reuth im Auftrag der Schulverbände Wiesau durchgeführt.
Bei Fragen rund um die Schülerbeförderung und die Schulbuslinien können Sie sich gerne an uns wenden.Die Fahrpläne der Schulbuslinien können Sie sich hier herunterladen:
Ihre Ansprechpartnerin: Anita Weber-Tretter
- Schwerbehindertenanträge
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Erstanträge sowie Anträge auf Erhöhung des Schwerbehindertengrades sind hier auf Zimmer 17 erhältlich.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Sozialhilfe
-
Grundsicherungsanträge und Sozialhilfeanträge sind auf Zimmer 17 erhältlich.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Standesamt
-
Hier erfahren Sie alles über:
- Eheschließung
- Anzeige einer Geburt
- Anzeige eines Sterbefalles
- Nachbeurkunden von Geburten, Eheschließung und Sterbefällen im ausland
- Namensrechtliche Erklärungen (u.a. Einbenennung, Adoption, Wiederannahme Geburtsname, Namensänderung)
- Kirchenaustritt
- Vaterschaftsanerkennung
Ihr Ansprechpartner: Thomas Weiß
- Sterbefallanzeige
-
Ein Sterbefall muss an dem Ort angezeigt werden, an dem der Sterbefall eingetreten ist.
Im Regelfall wird der Sterbefall durch das Bestattungsunternehmen angezeigt. Sollten Sie aber selber einen Sterbefall anzeigen wollen oder müssen, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf bezüglich der vorzulegenden Unterlagen.
Ihr Ansprechpartner: Thomas Weiß
- Steueridentifikationsnummer
-
Sie haben Ihre IDNr. noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar? Über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern haben Sie die Möglichkeit, Ihre Steuer-ID erneut anzufordern, diese wird Ihnen dann per Brief mitgeteilt.
- Straßenbau
-
- Betreuung von Tiefbaumaßnahmen
- Sanierung von Straßen und Wegen
- Unterhalt von Straßen und Wegen
- Straßenbeleuchtung
- Reinigung von Straßen
- Mäharbeiten (Verkehrsbegleitgrün etc.)
- Straßen- u. Oberflächenentwässerung
- Spartenauskünfte
Ihr Ansprechpartner: Alexander Bäumler
- Straßenverkehr
-
Benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung für Straßenbauarbeiten oder Arbeiten am oder im Straßengrund?
Wollen Sie eine Absperrung anlässlich eines Festzuges?
Brauchen Sie eine Verkehrsregelung anlässlich einer größeren Veranstaltung?
Oder haben Sie einfach Fragen allgemein über das Straßenverkehrsrecht, Verkehrszeichen, Anordnungen?
Dann sind Sie hier genau richtig. Scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.
Ihre Ansprechpartnerin: Martina Bauer
- Übermittlungssperre für persönliche Daten aus dem Melderegister
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- Im Melderegister eingetragener Sperrvermerk, der verhindert, dass persönliche Daten zu bestimmten Zwecken weitergegeben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
Informationen:
Nach Art. 8 des Bayerischen Gesetzes über das Meldewesen (MeldeG) hat der Betroffene gegenüber der Meldebehörde nach Maßgabe dieses Gesetzes ein Recht auf kostenfreie Speicherung von Übermittlungssperren in besonderen Fällen:
- Auskünfte an die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, welcher der Ehegatte, die Kinder oder die Eltern angehörig sind. Soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsbescheides der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden, gilt dieses Widerspruchsrecht nicht.
- Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene.
- Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen an Parteien, Wählergruppen, Mitglieder parlamentarischer Vertretungskörperschaften und Bewerber für diese sowie an Presse und Rundfunk
- Auskünfte an Adressbuchverlage
- Auskünfte durch automatisierten Abruf über das Internet
- Einfache Melderegisterauskunft falls aus den Anfragen erkennbar ist, dass sie zum Zweck der Direktwerbung gestellt werden (Informationelle Selbstbestimmung)
- Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial
Für den Fall, dass Sie Ihren Widerspruch nicht persönlich vor Ort erklären möchten, so können Sie uns ein <media 1298 - - "TEXT, Formblatt Uebermittlungssperre, FormblattUebermittlungssperre.pdf, 514 KB">vollständig ausgefülltes Formular</media> mit Ihrer Erklärung zusenden. Bitte beachten Sie hierbei, dass melderechtliche Bestimmungen eine Originalunterschrift auf der Erklärung erfordern und eine Übermittlung daher derzeit nur postalisch möglich ist.
Die Erklärung des Widerspruchs wirkt nur gegenüber der Meldebehörde des Marktes Wiesau. Soweit Sie eine weitere Wohnung in einer anderen Gemeinde unterhalten und Sie auch da eine Übermittlungssperre wünschen, müssen Sie bei der dortigen Meldebehörde ebenfalls der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen.
Gebühren: Gebührenfrei
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Ummeldungen innerhalb des Ortes
-
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis
Informationen
Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde müssen Sie dieses Ihrer Meldebehörde innerhalb einer Woche unter Vorlage des Personalausweises mitteilen.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Umweltschutz
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Für den Umweltschutz zuständig zeichnet in erster Linie das Landratsamt als Kreisverwaltungsbehörde. Bei allgemeinen Fragen können Sie sich aber dennoch ruhig auch an uns wenden.
Ihr Ansprechpartner: Thomas Weiß
- Vereins- und Versammlungswesen
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Ihre Ansprechpartnerin: Birgit Sailer
- Wahlamt
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Bei Fragen rund um die Wahlen, Volksbegeheren, Volksentscheide, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wenden Sie sich getrost an uns.
Auch wenn Sie sich freiwillig als Wahlhelfer bei uns melden möchten, sind Sie hier richtig.
Ihr Ansprechpartner: Thomas Weiß
- Wasserversorgung
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Ihre Ansprechpartner:
- Wehrerfassung
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- Anträge auf Sonderleistungen nach § 7 des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG)
- Meldung der Wehrpflichtigen an das Kreiswehrersatzamt
- vorzeitige Wehrerfassung
- Widerspruch
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Winterdienst
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- Erstellung der Winterdienstpläne in Absprache mit dem Bauhofleiter
- Verträge mit Fremdunternehmen
- Salzbestellung
- Festlegung, von wann bis wann der Winterdienst durchgeführt wird
Ihre Ansprechpartnerin: Martina Bauer
- Wohngeld
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Anträge für Eigenheime (Lastenzuschuss) und Mietwohnungen (Mietzuschuss) sind auf Zimmer 17 erhältlich.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Zimmernachweis
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Ihre Ansprechpartnerin: Birgit Sailer